Parcoursregeln

Wir haben uns im Hinblick auf die nicht mehr bestehende Notwendigkeit zur Bereithaltung von Daten für die Behörden entschlossen, die Nutzung des Grafenwald-Parcours wieder zu vereinfachen und die bisher verpflichtende Online-Anmeldung auslaufen zu lassen.

Ab 26.11.2023 entfällt daher die Anmeldung über den Buchungskalender für die bisherige ONLINE-Buchung.

Nachfolgendes Regelwerk ist eigentlich für die meisten von uns selbstverständlich. Der guten Ordnung halber sei es dennoch niedergeschrieben:

3D Parcoursregeln für den 3D-Parcours Grafenwald:

  • Es gibt KEINEN BOGENVERLEIH! Die Benützung ist daher nur mit eigener Ausrüstung möglich!
  • Unser 3D-Parcours ist ein Einbahn-System. Begehung daher immer NUR gemäß Markierung und niemals in die entgegengesetzte Richtung – sonst besteht Verletzungsgefahr!
  • Nur auf die vorgesehenen 3D-Ziele schießen, Bäume und dergleichen sind als Ziel tabu!
  • Die 3D-Ziele dürfen nur von den für das jeweilige Ziel vorgesehenen farblich markierten Abschusspflöcken beschossen werden. Maximal 3 Pfeile pro Schütze und Ziel!
  • Der Schütze hat sich vor dem Abschuss unbedingt zu vergewissern, dass das Schussfeld frei ist.
  • Beim Pfeile suchen ist das 3D-Ziel für die anderen Parcours-Benutzer durch einen Gegenstand (Bogen, Jackje, Rucksack…) oder eine Person gut sichtbar zu blockieren.
  • Das Schießen mit Armbrüsten sowie mit Pfeilen mit Jagd- und/oder Stumpfspitzen und die Benützung des Parcours mit Bögen über 60 Pfund Zugkraft ist strengstens untersagt.
  • Es ist verboten, Pfeilspitzen mit einem Messer oder anderem Werkzeug aus dem 3D-Ziel zu holen.
  • Beim Ziehen der Pfeile ist das 3D-Ziel ordentlich zu fixieren (Gegenhalten).
  • Die Benützung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Benützer, auch für Schäden durch Begleitpersonen.
  • Hunde sind jedenfalls an der Leine zu führen.
  • Abfall ist unbedingt zu vermeiden! Wir sind Gast in der Natur und nehmen Mitgebrachtes wieder mit!
  • Den Anweisungen von Mitgliedern des Parcoursbetreibers (BSV Rußbachtal) ist Folge zu leisten.
  • Zuwiderhandeln kann zeitlich begrenzten oder dauernden Parcours-Verweis sowie Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Der Parcours ist

  • April – September von 09:00 – 18:00 Uhr
  • Oktober – Februar von 09:00 – 16:00 Uhr
  • im März von 09:00 – 17:00 Uhr

zu benützen, der Parcours muss jedoch jedenfalls noch bei Tageslicht verlassen werden.

Allfällig notwendige Parcours-Sperren (Arbeiten, Jagd, etc.) werden auf der Homepage des BSV Rußbachtal, in sozialen Medien (Facebook) und beim Parcours selbst am Einschießplatz so rasch wie möglich bekanntgegeben. Während einer Parcours-Sperre ist das Benützen des Parcours ausnahmslos untersagt, Zuwiderhandeln kann neben Schadenersatzforderungen auch ein dauerhaftes Parcours-Benützungsverbot zur Folge haben.

Wir sind Gast in der Natur – verhalten wir uns danach…

Wir wünschen euch viele schöne Stunden auf unserem Parcours.
Der Vorstand des BSV-Russbachtal